Während die medizinische Erstbehandlung von Kindern nach Unfällen durch die gesetzliche Krankenversicherung zumindest in der Grundversorgung sichergestellt ist, kann eine bleibende bzw. dauerhafte Invalidität für die ganze Familie existenzbedrohend werden. Zwar sind Kinder unter gewissen Umständen gesetzlich unfallversichert, auf eine tatsächliche Leistung sollte man sich aber keinesfalls verlassen.
Ab dem letzten, verpflichtenden Kindergartenjahr besteht grundsätzlich ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Eine Leistung aus dieser Versicherung wird jedoch nur erbracht, wenn sich der Unfall in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausbildung ereignet hat. Also beispielsweise auf dem direkten Schulweg, in der Schule oder während eines Schulschikurses. Rund 80% aller Unfälle ereignen sich jedoch in der Freizeit und sind somit von der gesetzlichen Unfallversicherung gänzlich ungedeckt.
Im Gegensatz zu Erwachsenen würde eine gesetzliche Unfallversicherungsleistung in der Regel auch sehr bescheiden ausfallen bzw. überhaupt ausbleiben. Verliert beispielsweise ein Kind bei einem Unfall in der Schule die komplette Sehkraft eines Auges ist lediglich eine Einmalzahlung in der Höhe von 1.515 € zu erwarten. Ob eine monatliche, lebenslange Rente bezahlt wird hängt von der prozentuellen Minderung der Erwerbsfähigkeit ab. Während bei Erwerbstätigen eine Minderung von 20 Prozent für eine Rentenleistung ausreicht, muss bei Kindern die Beeinträchtigung mindestens 50 Prozent betragen. Zur Orientierung: Der Sehkraftverlust eines Auges wird von der Sozialversicherung erfahrungsgemäß mit 25 bis 30 Prozent Minderung angesetzt.
Ein in jungen Jahren erlittener Freizeitunfall hat für Betroffene weitreichende Folgen im gesetzlichen Sozialversicherungssystem. Leistungen wie Kranken- oder Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Berufsund Alterspension sind grundsätzlich an Versicherungszeiten im Erwerbsleben geknüpft. Damit dürfen sich körperlich schwer beeinträchtigte Kinder auch im fortgeschrittenen Alter keine realistischen Hoffnungen auf derartige Sozialversicherungsleistungen machen.
Für die Betreuung von stark beeinträchtigten Kindern muss ein Elternteil oft seinen Job komplett aufgeben. Das dafür aus der Sozialversicherung zugestandene Pflegegeld reicht in der Regel nicht annähernd aus, den Einkommensverlust zu kompensieren. Ein anerkannter Pflegeaufwand von 120 bis 159 Stunden im Monat bringt beispielsweise magere 14,84 € pro Tag.
Eine private Unfallversicherung kann neben flexiblen Erweiterungsbausteinen zwei existenzbedrohende Risiken abdecken:
Eine Einmalleistung bei schwerer Invalidität über mehrere hunderttausend Euro, um die Wohnimmobilie entsprechend zu adaptieren, die Mobilität (KFZ) zu gewährleisten und angemessene Heilbehelfe (Rollstuhl, etc.) anzuschaffen. Natürlich auch, um die bestmögliche medizinische Behandlung zu garantieren.
Ergänzend kann gerade bei Kindern laufendes, lebenslanges Einkommens sichergestellt werden. Eine derartige monatliche Rente kann beispielsweise 1.500 € betragen. Gezahlt wird von der Versicherung in Abhängigkeit vom festgestellten Invaliditätsgrad. Der Verlust der Sehkraft eines Auges löst bei den meisten privaten Versicherungen - im Gegensatz zum gesetzlichen Schutz - bereits die lebenslange Zahlung der vereinbarten Rente aus.
Sehr gerne überprüfen wir Ihre bestehenden Unfallversicherungsverträge, ob die Leistungen für Ihre Kinder ausreichen. Und stehen selbstverständlich für alle sonstigen Fragen zum Thema Unfallversicherung zur Verfügung.Der Schlüssel zu einem sorglosen Leben liegt zu einem wesentlichen Teil in der Vorsorge für unsere Gesundheit. Mit einem wachsenden Bedarf an umfassender und personalisierter medizinischer Betreuung wird die private Gesundheitsvorsorge zu einem fundamentalen Bestandteil unseres Wohlergehens.
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